Während Regelinsolvenz in ein Nicht Eu Land

Guten Tag,

darf ich während meiner Insolvenz nach Marokko für einige Jahre, da es ein Nicht Eu Land ist? Oder kann ich eine Insolvenz in Marokko durchlaufen ?Und wenn ich keine Arbeit habe muss ich Bemühungen vorweisen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Fragen zum Thema Schulden und Entschuldung zu klären.

    Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass eine Insolvenz in einem Nicht-EU-Land wie Marokko grundsätzlich möglich ist. Allerdings müssen Sie beachten, dass die Vorschriften und Abläufe einer Insolvenz in Marokko anders sein können als in Deutschland. Es empfiehlt sich daher, sich vor einer Entscheidung über eine Insolvenz im Ausland umfassend beraten zu lassen.

    Was Ihre Frage bezüglich eines längeren Aufenthalts in Marokko während Ihrer Insolvenz betrifft, so möchten wir darauf hinweisen, dass dies grundsätzlich möglich ist. Allerdings sollten Sie hierbei beachten, dass Sie weiterhin Ihren Verpflichtungen im Rahmen Ihrer Insolvenz nachkommen müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht zur Erwerbstätigkeit oder zur Abführung von pfändbarem Einkommen an den Insolvenzverwalter.

    Sollten Sie keine Arbeit haben, müssen Sie sich um eine entsprechende Beschäftigung bemühen und dies auch nachweisen können. Es empfiehlt sich hierbei, regelmäßig mit Ihrem Insolvenzverwalter Kontakt zu halten und sich über Ihre Pflichten zu informieren.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Gerne können Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    *Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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