Restschuldbefreiung
Guten Tag,
mein Insolvenzverfahren startete im März 2019 und endete im März 2025.
Seit dem warte ich auf die Restschuldbefreiung. Im Juni 2025 wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderung für den 07.07.2025 bestimmt. Seit dem ist nichts mehr passiert. Wie lange muss ich noch auf die Restschuldbefreiung warten ? Kann man das Verfahren beschleunigen ?




Guten Tag,
es klingt danach, dass es in deinem Fall Verzögerungen gibt, die den Prozess verlängern. Normalerweise wird die Restschuldbefreiung nach Abschluss der Wohlverhaltensphase und nach der Prüfung aller Forderungen erteilt.
Wenn ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen angesetzt wurde, ist das ein Zeichen dafür, dass das Insolvenzgericht noch diese Forderungen bearbeitet. Eine Möglichkeit, um den Prozess eventuell zu beschleunigen, wäre, beim Insolvenzgericht den aktuellen Stand der Dinge zu erfragen und eventuell darauf hinzuweisen, dass du auf die Restschuldbefreiung wartest. Manchmal lässt sich durch eine Nachfrage der Prozess beschleunigen.
Es kann auch sinnvoll sein, deine*n Insolvenzverwalter*in zu kontaktieren, um herauszufinden, ob es konkrete Hindernisse gibt, die den Abschluss des Verfahrens verzögern.
Falls du weitere Unterstützung benötigst oder Fragen zu weiteren Schritten hast, biete ich dir gerne an, einen Termin zur kostenfreien Erstberatung zu reservieren: Kostenfreie Erstberatung online reservieren.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.