Schenkungen in der Wohlverhaltensphase “Altfälle”
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich erreichen widersprüchliche Aussagen zu folgender Frage:
Befindet man sich in der Wohlverhaltensphase nach dem alten Recht der Privatinsolvenz (vor den Änderungen 2021), bleibt eine Schenkung, die kein vorweggenommenes Erbe beinhaltet, dann pfändungsfrei oder gelten die neuen Obliegenheitspflichten (50% Abgabe)?
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise T.
Sehr geehrte Frau T.,
Schenkungen in der Wohlverhaltensperiode, die nach altem Insolvenzrecht abläuft, können behalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht