Schlussbericht nach erteilter Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

mein Mann hat am 30.06.2020 die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt bekommen. Der Arbeitgeber führt bis heute weiterhin Pfändungsbeträge an den Treuhänder ab. Mein Arbeitgeber hat bisher noch kein Schreiben vom Treuhänder, dass die Abtretungspflicht beendet ist. Wir haben nun Das Insolvenzgericht diebezüglich angeschrieben. Dessen Antwort ist wortwörtlich:
es wird darauf hingewiesen, dass es dem Gericht nicht obliegt ihren Arbeitgeber auf die Rechtsfolgen des Beschlusses vom 30.06.2020 hinzuweisen.
Der Schlussbericht des Treuhänders liegt hier noch nicht vor. Die Vorlage des Schlussberichtes durch den Treuhänder bleibt abzuwarten.
Meine Frage ist , was ist damit gemeint “Rechtsfolgen des Beschlusses vom 30.06.2020” ?
Wielange dauert es bis der Treuhänder den Schlussbericht dem Gericht vorlegt?
Bekomme ich auch Nachricht vom Schlussbericht ?
Bekommt der Arbeitgeber erst nach dem Schlussbericht Bescheid, das die Abtretungspflicht beendet ist?
Vielen Dank für ihre Antworten

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Die Rechtsfolgten des Beschlusses sind, dass die Pflicht zur Abtretung des pfändbaren Einkommens an den Treuhänder beendet ist.
    Diese Pflicht obliegt in der Tat dem Treuhänder selbst, allerdings obliegt es dem Gericht, den Treuhänder zu überwachen. Es gibt jedoch keine Frist, innerhalb derer der Treuhänder den Arbeitgeber über die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens informieren muss.

    Der Treuhänder ist Ihnen gegenüber nicht zur zeitnahen Rechnungslegung verpflichtet. Grundsätzlich sollte er jedoch auch Ihnen Auskunft zu geben. Einsicht in den Schlussbericht ist beim Insolvenzgericht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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