1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    dem Insolvenzverwalter werden alle Gläubiger gemeldet. Eine andere Frage ist die von Zahlungen an einzelne Gläubiger. Wenn Sie z.B. kurz bevor Sie den Insolvenzantrag stellen Rückzahlungen an einzelne Gläubiger, z.B. Verwandte, vornehmen, können diese Zahlungen ggf. angefochten werden, da dadurch die Insolvenzmasse verringert wird und die übrigen Gläubiger weniger erhalten. Bei der Insolvenzanfechtung ist wichtig, ob die Person, die von Ihnen Zahlungen erhalten hat, von Ihrer Zahlungsunfähigkeit wusste. Bei nahen Verwandten wird das oft angenommen.
    Beste Grüße

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