Antrag auf Privatinsolvenzverfahren stellen oder noch abwarten

Ich bin seid April 2024 arbeitsunfähig erkrankt, dazu kamen noch zwei Kniegelenkoperationen 2025 . Ich bin weiterhin arbeitsunfähig, noch in Beschäftigung, aber ausgesteuert und beziehe noch ALG I bis Dezember 2026.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt 04/2026. Antrag auf Rente für Schwerbehinderte ist gestellt im 06/2026 zum 01.12.2026.
Ich lebe mit meinem Kind 11Jahre alt zusammen.

Im Dezember2025 habe ich das Haus verkauft ( notarieller Kaufvertrag liegt vor) für ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht für mich und ein mietfreies Wohnrecht für mein Kind bis zur Vollendung seines 19 Lebensjahres verkauft. Geld /Bargeld ist nicht geflossen.
Ich zahle fest 500€ für die Betriebskosten.
Die monatlichen Hypothekenzahlungen (1765€) übernimmt der neue Eigentümer.
Kann das zu Problemen führen?

Mein ehemaliges Auto habe ich im Juli 2025 an einen Mitbewohner im Haus verkauft mit einem Kaufvertrag und einigen schriftlichen Zusatzvereinbarungen.
Da meine Versicherung günstiger ist haben wir festgelegt das der Wagen noch bis 31.12.2026 bei mir versichert und angemeldet bleibt.
Ich darf den Wagen nach Absprache noch benutzen. Kind zur Schule, meine Arztbesuche, Einkäufe des täglichen Lebens.
Kann das zu Problemen führen mit einem Insolvenzverwalter ?

Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen
Frank Graul

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Guten Tag Frank,

    ich bedanke mich für Deine detaillierte Anfrage. Die von Dir geschilderte Situation kann tatsächlich unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben, die berücksichtigt werden sollten.

    1. **Hausverkauf mit mietfreiem Wohnrecht**: Der Verkauf Deines Hauses im Austausch gegen ein mietfreies Wohnrecht ist eine ungewöhnliche Transaktion und könnte im Falle eines Insolvenzverfahrens als eine Verschiebung von Vermögenswerten betrachtet werden. Ein Insolvenzverwalter könnte prüfen, ob es sich hierbei um eine Benachteiligung der Gläubiger handelt, vor allem wenn kein Geld geflossen ist. Dabei würde geprüft, ob durch den Verkauf der Wert des Hauses zu niedrig angesetzt wurde. Der Umstand, dass Du die monatlichen Hypothekenzahlungen nicht mehr übernehmen musst, könnte auch relevant sein.

    2. **Autoverkauf**: Beim Verkauf Deines Autos mit der Konstellation, dass es weiterhin auf Deinen Namen versichert bleibt und von Dir genutzt wird, könnte ebenfalls eine Prüfung durch einen Insolvenzverwalter notwendig werden. In einem Insolvenzverfahren wird insbesondere darauf geachtet, dass Vermögenswerte nicht zum Nachteil der Gläubiger übertragen oder genutzt werden.

    Es wäre ratsam, in beiden Fällen mit einer*m Rechtsexpert*in Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass alle Verträge bestmöglich dokumentiert sind und keine Unklarheiten bestehen, die zu Komplikationen führen könnten.

    Wenn Du spezielle Unterstützung in solchen Angelegenheiten benötigst, empfehle ich die Konsultation unserer Kanzlei für eine detaillierte Prüfung Deiner Situation. Gerne stehen wir Dir für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung: Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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