Insolvenz / Schulden

Ich war selbstständig und durch mein Aufenthalt im Ausland haben sich meine Schulden (Firma/Privat) vermutlich angehäuft.
Ich hatte im Ausland, nachdem meine Exfreudin meine Tochter verschleppt hat, für das Sorgerecht meiner 2 jährigen Tochter zu kämpfen.

Nun bin ich verschuldet und obendrein arbeitslos. Momentan bekomme ich soziale Unterstützung. Bin ohne festen Wohnsitz und momentan nicht in der psychischen Verfassung zu arbeiten.
Meine Gesamtschulden sollten sich vermutlich zwischen 30.000-60.000 € belaufen. Sicher kann ich es nicht sagen.
Krankenkasse, Finanzamt, Kredit privat, Unterhalt für ein Kind vermutlich und sonstige kleinere Rückstände Telefon, Sportverein etc….

Würde mich freuen wenn Sie sich mir eine spontane Beratung anbieten.

Vermögensauskunft und Zwangsvollstreckung einer Teilforderung

Hallo, ich habe einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft vom OV bekommen.
Gesamtforderung 2546 € und eine Zwangsvollstreckung einer Teilforderung daraus von 150 € + 15 € Verfahrensgebühr + 3 € Entgelte für Post und +52,09 € Gerichtsvollzieherkosten.
Das bedeutet, dass aus der Teilforderung von 150€ über 46% dazukommen.
Den ersten Abgabetermin konnte ich vereiteln in dem ich die erste Teilforderung in Höhe von 224,05 € zahlen konnte und nun vier Monate später kommt eine neue Teilforderung in Höhe von 220,09 €. Ich habe das Gefühl das der Gläubiger den Gesamtbetrag aufstückelt in viele kleine Teile und somit die Gesamtforderung um satte 46% steigt.
Geht das überhaupt, dass die Gesamtforderung in mehrere kleine Teile zerlegt werden kann und jede mit einer Zwangsvollstreckung belegt werden kann. Denn das Ganze sieht mir nach einer aufgezwungenen Ratenzahlung aus die ohne mich einfach festgelegt wurde und bei Zahlungsverzug der Zwangsrate, jedesmal vollstreckt wird.

Loan

Benötigen Sie finanzielle Hilfe, z. B. ein Darlehen? Wenn ja, senden Sie uns eine E-Mail an brent.timmons41@gmail.com, um weitere Einzelheiten zu erfahren …

Privatinsolvenz 038901-2024,

Hallo,
ich benötige dringend eine Antwort auf folgende Frage.
Inwieweit ist meine Ehefrau von meiner Insolvenz betroffen?
Insbesondere da ihr jetzt eine Mahnbescheid zugestellt wurde.
Wie muss sie jetzt reagieren?

Grüße
thomas bauer

Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung unpfändbar?

Unterliegt der Zuschuss der DRV zur freiwilligen Krankenversicherung der Pfändung? Der Drittschuldner rechnet diesen zu den übrigen Einkommen wie normales Einkommen im Rahmen der Zwangsvollstreckung in meine Rentenbezüge hinzu.

Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Ich wurde im Schuldnerverzeichnis eingetragen mit dem Hinweis nach Paragraph 882 ZPO das ‘eine Vollstreckung offensichtlich nicht geeignet ist’ ; heißt das automatisch, das vor Vollstreckung geschützt bin ?

Zwangsvollstreckung

Hallo muss der Gerichtsvollzieher 7 Monaten nach Vermögenauskunft eine schnelle Ratenzahlung (drei Monaten) akzeptieren? Kann er mir auch genau sagen wie hoch die Schulden sind? Und wo zahle ich diese ein bzw. unter welchem Aktenzeichen?
MfG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Urteil vom 18. Mai 2016 des Bundesarbeitsgerichtes 10 AZR 233/15 ist die Jahressonderzahlung im TVÖD (VKA) pfändbar. Das ist mir klar.
Allerdings steht nirgends, wie das berechnet wird?
Nehmen wir an jemand bekommt im November die Jahressonderzahlung nach TVÖD (VKA).
Wird die gesamte Jahressonderzahlung komplett gepfändet (und der normale Lohn laut Pfändungstabelle)?
Oder wird die Jahressonderzahlung zum Lohn hinzu addiert und auf die Summe dessen wird dann die Pfändungstabelle angewendet?

Beste Grüße

Insolvenz

Ich strebe eine Privat Insolvenz an, bin aber in zwei GmbHs Geschäftsführendergesellschafter alleiniger. Was kann mir passieren mit den Gesellschaften? Beziehungsweise was passiert mit mir?

Beitragsserice fordert von Jan 2020 bis April 2023 Nachzahlung

Mein Ehemann und ich bewohnen seit 2008 eine gemeinsame Wohnung an der wir beide auch gemeldet waren. Ab Okt. 2019 haben wir eine Zweitwohnung auf meinen Mann angemeldet.
Mein Mann hatte immer die GEZ Gebühren bezahlt und teilte mir auf Nachfrage mit, dass er weiterhin die Gebühren bezahlt. Im März 2023 erhielt ich dann ein Schreiben von der GEZ, ich müsste nun GEZ Gebühren in Höhe von 754 Euro ab 01.01.2020 – 05.05.2023 nachzahlen.Es stellt sich heraus, dass mein Mann, nach Anmeldung der Zweitwohnung, von der GEZ aufgefordert worden war, die Gebühren nun für die zweite Wohnung zu bezahlen. Verstehe nicht warum sich die GEZ so spät bei mir meldet, schließlich war ich ordentlich gemeldet. Außerdem ist uns dadurch entgangen als Ehepaar rechtzeitig einen Antrag auf Gebührenerlass für die Zweitwohnung stellen zu können. Muss ich nun die ganze geforderte Summe nachzahlen?