Erbe

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
am 27.08.2016 endet mein Insolvenzverfahren mit Antrag auf Restschuldbefreiung. Vor Kurzem verstarb mein Vater und am 4.3.2016
fand die Nachlassverkündung statt. Es wurde Bargeld und ein altes
Elternhaus hinterlassen. Der Nachlass wird durch 4 Kinder geteilt.
Meine Fragen:
1. Wird der Treuhänder automatisch über den Nachlasse, bzw. die Höhe des Barvermögen und des Elternhauses informiert?
2. Muss ich dem Treuhänder diese Erbschaft unbedingt noch mitteilen?
4. Welchen Nachweis bräuchte der Treuhänder über das erhaltene Bargeld, nach der Aufteilung, wenn ich den Treuhänder informiert habe?

Vielen Dank und freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sollte der Insolvenzverwalter nicht durch den Nachlasser über das Erbe informiert, obliegt Ihnen die Pflicht, das Erbe anzuzeigen. Eine teilweise Pfändung können Sie allerdings vermeiden, wenn Sie das Erbe ausschlagen.

    Die Nachweise über die genaue Zuteilung und Höhe sollten Sie vom Nachlasser erhalten. Diese sind für den Treuhänder entsprechend wichtig, sollte eine Pfändung erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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