Extreme Pfändung durch das Finanzamt

Guten Tag,
seit geraumer Zeit pfändet das Finanzamt wegen eines Steuerrückstandes aus 2007 einen meiner Meinung nach zu hohen Anteil (827,77€) von meinem Nettolohn (2827,72€) Ich bin verheiratet, zwei Kinder, eins ist in Ausbildung, eins noch Schüler. Meine Frau ist berufstätig, ihr Gehalt beträgt ca. 950€ netto. Wir wohnen in der eigenen, selbstgenutzten Immobilie.
Durch die Pfändung sind wir finanziell gewaltig in Schieflage geraten. Es bestehen Ratenrückstände bei der ISB (Hausfinanzierung), bei der DSL-Bank, (Privatkredit). das Finanzamt lässt in keinster Weise mit sich reden und beharrt weiter auf die Lohnpfändung.
Ein Arbeitsverhältnis wurde wegen der Pfändung schon gekündigt.

Ist die Höhe der Pfändung gerechtfertigt?
Welche Möglichkeiten habe ich?

Herzliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    anhand der von Ihnen vorgetragenen Umstände lässt sich keine abschließende Beurteilung treffen. Grundsätzlich sind Steuerschulden persönliche Schulden des jeweiligen Ehegatten. Sie haben richtig gesehen, dass der Pfändungsfreibetrag auch von Ihren gesetzlich bestehenden Unterhaltsverpflichtungen abhängt. Allerdings wendet sich das Finanzamt im Rahmen der Zusammenveranlagung von Ehegatten und im Vollstreckungsverfahren gerne gegen beide Ehepartner als Gesamtschuldner. Selbst wenn Sie die Aufteilung der Steuer beantragen, kann die Finanzbehörde aufgrund von § 278 Abs. 2 AO in das Vermögen des schuldenfreien Ehegatten vollstrecken. Daher kommt es auch darauf an, inwieweit der Steuerschuldner dem steuerschuldfreien Ehepartner unentgeltlich Vermögen zugewendet hat. Hierbei könnte Ihre Immobilie u.a. eine wichtige Rolle insoweit spielen, als es darauf ankommt, wer welche finanziellen Lasten getragen hat und wer Eigentümer der Immobilie ist. Das ist ein möglicher Grund, weshalb der Pfändungsbetrag bei Ihnen so hoch ist. Es kommt indes aber auch vor, dass die Finanzbehörde Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers übersieht. Dann würde es sich lohnen, die Forderung der Finanzbehörde nochmal genauer zu überprüfen. Dies kann aber nur im Rahmen einer Beratung abschließend gesagt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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