Fällt neue Küche in die Insolvenzmasse?

Sehr geehrte Damen und Herren,
würde eine ein Jahr alte Küche (Neupreis 6500€) die finanziert wurde und noch nicht abbezahlt ist, in die Insolvenzmasse einer Privatinsolvenz fallen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

core233

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    viele finanzierte Gegenstände, insbesondere bei Ratenkäufen, werden unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder Finanzierer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Gegenstandes bleibt. Solche Gegenstände fallen nicht in die Insolvenzmasse, da sie nicht im Eigentum des Schuldners stehen.

    Bei manchen Finanzierungen wird der Gegenstand zur Sicherheit an den Kreditgeber übereignet (Sicherungsübereignung). Auch in diesem Fall bleibt der Gegenstand in der Regel außerhalb der Insolvenzmasse, da er nicht im Eigentum des Schuldners steht.

    Gläubiger, die durch Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung gesichert sind, haben ein Absonderungsrecht. Das bedeutet, sie können die Herausgabe des Gegenstandes verlangen, um ihn zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen.

    In manchen Fällen kann der Insolvenzverwalter aber auch entscheiden, den finanzierten Gegenstand zu verwerten. Der Erlös wird dann verwendet, um den gesicherten Gläubiger zu befriedigen, und ein eventueller Überschuss geht in die Insolvenzmasse ein.
    Beste Grüße

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