Lohnpfändung Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst einmal möchte ich mich für Ihre hervorragende Arbeit in der Vorbereitung meiner Privatinsolvenz bedanken. Das Insolvenzverfahren ist seit etwa Mitte diesen Jahres eröffnet worden.
Glücklicherweise befinde ich mich in einem festen, unbefristeten Arbeitsverhältnis. Somit wird der Pfändbare Anteil meines Lohnes direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen und der Rest auf mein Giro(P-Konto).

Dennoch kann ich nicht über den gesamten Betrag der mir von meinem Arbeitgeber überwiesen wird verfügen. Ist dies richtig so und kann ich etwas dagegen unternehmen?

Viele Grüße und Danke für die Beantwortung meiner Frage.

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    womöglich ist Ihr Konto durch eine Pfändung belastet und die Bank behält wegen der Pfändung noch Teile Ihres Einkommens zurück. Klären Sie am besten mit der Bank zunächst, weshalb sie einen Teil des Einkommens zurückbehält.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Jacky B. .
    says:

    Guten Abend,

    Das würde mich auch interessieren.

    Liebe Grüße

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