Pfändungskorrekturen erlaubt?

Ich habe zwei Jobs, einen sozialversicherungspflichtigen und einen 450€ Job. In meiner Privatinsolvenz wird der zu pfändende Betrag von dem Lohnbüro meines 450€-Jobs berechnet, nachdem dieses meine Gehaltsabrechnung des Hauptjobs bekommen hat. Nun wurde ich im Juli 2021 von mir zunächst unbemerkt von meinem Hauptarbeitgeber überzahlt und ebenfalls fälschlicher Weise ging von diesem zu hohen Gehaltsbetrag die Pfändung an meinem Insolvenzverwalter. Das eigentlich zuständige Lohnbüro des 450€ Jobs hat darauf hin drei Monate keine Pfändungsbeträge errechnet und abgeführt. Warum auch immer. Nun wurde sowohl von mir das überzahlte Gehalt zurückgefordert (habe ich auch zurück gezahlt), als auch der falsch abgeführte Pfändungsbetrag von meinem Hauptarbeitgeber.
Im Monat März 2022 wurden jetzt die drei ohne Pfändung ausbezahlten 450€-Job-Löhne aus dem letzten Jahr auf einmal nachgepfändet, so dass ich in meinem Nebenjob nur noch 48€ ausbezahlt bekam. Darf dies so sein? Nach so langer Zeit und durch Vorfälle, die ich gar nicht beeinflussen konnte?
Wahrscheinlich ist dieser Fall zu umfangreich für eine kostenlose Antwort, da bei mir aber schon des Öfteren in der Insolvenz Pfändungen falsch liefen, habe ich so langsam die Nase voll und möchte es zumindest versuchen, mal aufgeklärt zu werden.
Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    bei einem Haupt- und Minijob ist es ja so, dass die Einkommen addiert werden und sich nach der Summe die Pfändungsfreigrenze bestimmt. Da in Ihrem Fall ja leider so einiges schief gelaufen zu sein scheint, wie Sie sagen auch schon mehrfach, sollten Sie allerdings, wie Sie schon selbst richtig erkannt haben, zu den Detailfragen Rechtsrat im Einzelfall einholen.
    Beste Grüße

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