Privatinsolvenz Spesen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit in der Privatinsolvenz.
Las Berufskraftfahrer zahlt mein neuer AG Spesen.
Ich weiß das der gesetzliche Spesensatz von 14 bzw 28€ pfändungsfrei sind.

Wie ist das aber bei landestypischen Spesen, da fallen ja höhere Beträge an, diese gehen ja weit über den deutschen Spesensatz hinaus.

Inwieweit bin ich da nachweispflichig? Reicht es wenn auf der Lohnabrechnung steht Verpflegungsmehraufwand oder muss mein AG jedesmal ein Schreiben für den Insoverwalter ausstellen, warum mehr Spesen gezahlt wurden.

Mfg
M. Kretschmann

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter K.,

    es ist zu empfehlen, Nachweise zu sammeln. Es dürfte grundsätzlich ausreichen, wenn ein Verpflegungsmehraufwand deklariert ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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