titulierte Schulden von 1980!!!

Sehr geehrter Herr Ghendler,

ich schreibe hier im Auftrag meiner 78 jährigen Mutter (Rentnerin. Rentenhöhe 950 Euro. Pflegegeld 350 Euro).
Ich habe mich gewundert, dass meine Mutter seit 1980 Schulden abbezahlt. Dies ist mir nach Durchsicht Ihrer Kontoauszüge/Verträge aufgefallen.
Sie hat 1980 einen Kredit aufgenommen (die Höhe ist nicht mehr genau feststellbar). Im Dezember 1982 hat Sie bei einem Notar ein Schuldanerkenntnis unterschrieben in Höhe von 23.000 DM ohne Zinsen. Irgendwann einmal hat die Bank Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben, dass jetzt eine Forderung in Höhe von 15.084 Euro gegenüber meiner Mutter hat!!! Nach 38 Jahren der Kreditaufnahme und 36 Jahren nach Annerkennung der Schuld beim Notar.
Leider versteht meine Mutter die Sache nicht so richtig. Aber ich denke mir, dass das nicht richtig sein kann. Ich würde jetzt am liebsten meiner Mutter raten ein P-Konto einzurichten und die Zahlungen (seit einem Jahr monatlich 100 Euro! Vorher jahrelang 70 Euro/Monat dann 50 Euro/Monat) einfach einzustellen. Ich denke dass da nichts mehr vom Inkassoinstitut kommt?!
Leider hat meine Mutter immer fleissig sämtliche Schreiben die vom Inkassoinstitut kamen brav unterschrieben und Ihnen auch immer schön eine Vermögensaufstellung gesendet (obwohl kein Vermögen da ist. Arme Rentnerin. Die einzigen Einnahmen sind die Rente und das Pflegegeld).
Was würden Sie jetzt meiner Mutter raten zu tun (oder besser gesagt mir für sie)?
Können Sie uns da weiterhelfen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    aufgrund der Komplexität der geschilderten Situation würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten. Im Rahmen eines Telefonats lassen sich die Einzelheiten des Falles besser erörtern. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine gemeinsame Lösung für die Schuldensituation Ihrer Mutter finden werden. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung: 069 – 348 79 040.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert