Unterhaltsschulden bei Scheidung

Im Moment haben sich etliche tausend Euro Unterhaltsschulden angehäuft, die aufgrund eines Beschluses vom Familiengericht und auf Basis eines fiktiven Einkommens, entstanden sind. Seit ca. 1,5 Jahren kann ich diesen Unterhalt nicht mehr bedienen, da ich nicht mehr Selbstständig bin und meine Verdienst nur noch unterhalb des pfändungsfreien Monatseinkommen liegt. Im Moment warte ich auf die Zugewinnberechnung meiner alten Firma. Zusätzlich gibt es noch andere Gläubiger. Meine Frage ist nun, sind alte Unterhaltsschulden, Zugewinn und nachehelicher Unterhalt in einer privaten Insolvenz mit einbezogen? Zudem wann ist der richtige Zeitpunkt für eine private Insolvenz, wenn nicht ab zu sehen ist, wie lange der Scheidungsprozeß noch laufen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich sind alle Schulden, die trotz Leistungsfähigkeit im Zuge von Unterhaltsverpflichtungen angefallen sind, nicht von der Restschuldbefreiung mit umfasst. Hierzu gehört auch nachehelicher Unterhalt. Hierbei gibt es jedoch einige Ausnahmen. Der Zugewinn würde nach seiner Berechnung mit in ein Insolvenzverfahren aufgenommen werden.

    Für einen Überblick über Schulden bei Unterhaltspflichten empfehle ich Ihnen folgenden Artikel: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/eingeschrankte-restschuldschuldbefreiung-bei-unterhaltsruckstanden/

    Die Vorbereitungen für die Einleitung einer Privatinsolvenz sollten frühestmöglich angegangen werden. Gerne können Sie für eine umfassende Beratung eine kostenfreie telefonische Erstberatung vereinbaren unter: +49 221 – 6777 00 55

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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