Vollstreckung durch den GV Durchsuchung meiner Wohnung und ggf. Pfändung der Sachwerte

Ich habe 3/22 eine EV in den Räume des GV abgegeben. Jetzt kommt der GV und will in meine Wohnung da ein anderer weiterer Gläubiger dies angeblich beantragt hat. Es gibt einen vollsteckbaren Gerichtsvergleich mit diesem Gläubiger.
Ich war der Meinung dass ich zumindest für 2 Jahre Ruhe vor dem GV habe und dass dieser ggf. einem weiteren Gläubiger die Kopie meiner EV zur Kenntnis übersendet.

Kann ich mich also gegen die Durchsuchung meiner Wohnung wehren? Ich habe wahrheitsgemäß die EV abgegeben und möchte aber den GV nicht verärgern.

Danke für Ihre rasche Antwort

MfG

Klaus Hank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    nach § 802d ZPO muss ein Schuldner, der eine eidesstattliche Versicherung in den letzten zwei Jahren bereits abgegeben hat, nur dann erneut eine solche abgeben, wenn ein Gläubiger glaubhaft macht, dass es wesentliche Änderungen in den Vermögensverhältnisse gegeben hat. Pfändungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers hindert eine eidesstattliche Versicherung i.Ü. nicht.
    Beste grüße

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