Zwangsvollstreckung
Hallo muss der Gerichtsvollzieher 7 Monaten nach Vermögenauskunft eine schnelle Ratenzahlung (drei Monaten) akzeptieren? Kann er mir auch genau sagen wie hoch die Schulden sind? Und wo zahle ich diese ein bzw. unter welchem Aktenzeichen?
MfG
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