Sonderzahlungen

Hallo,
mein Arbeitgeber hat am 02.07.2020 das Schutzschirmverfahren beantragt.
Nun wurde uns heute mitgeteilt das wir die in diesem Monat auszuzahlenden Sonderzahlungen
(Urlaubsgeld, T – Zug Prämie und eine Gesundheitsprämie) nicht bekommen, da das Arbeitsamt diese beim Insolvenzgeld nicht übernimmt und das Geld somit in die Insolvenzmasse kommt.

Was muss ich tun um auf diese Sonderzahlungen nach ende des Schutzschirmverfahrens Anspruch zu erheben ?

Gruß & Danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    um die Höhe des Ihnen zustehenden Insolvenzgeldes und die Berücksichtigung des Urlaubsgeldes beurteilen zu können, sind weitere Informationen erforderlich.
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Insolvenzgeldbescheid einzulegen.
    Unsere Kanzlei ist jedoch nur auf Schuldnerseite tätig und kann Sie dabei leider nicht unterstützen. Ich bitte Sie um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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