Steuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine kurz Frage wenn Sie erlauben. Ich bin seit 09/18 in der Wohlverhaltensphase. Ich arbeite Vollzeit und habe keinerlei sonstige Einkünfte. Ich habe seither noch keine Steuererklärung abgegeben und wurde auch vom Finanzamt nicht aufgefordert. Jetzt sagt der Steuerberater meine Arbeitgebers, dass wenn jemand Kurzarbeitergeld erhält (wie in meinem Fall wegen Corona seit Juni 2020) man immer eine Steuererklärung abgeben muss, selbst wenn man nicht aufgefordert wird vom Finanzamt. Soll ich warten, ob sich das FA meldet oder abwarten? Was könnte ggf. passieren, wenn ich nichts mache?

MfG

Karl Geiger

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr G.,

    grundsätzlich besteht bei einem Bezug von Kurzarbeitergeld, welches über 410 Euro liegt, die Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung. Der Verstoß hier gegen kann zu Säumniszuschlägen, Zwangsgeldern und einer Steuerschätzung führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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