Steuerrückerstattung auch unterhalb der Freigrenze eingezogen?

Hallo und einen guten Tag,
ich bin seit letztem Jahr in der Privatinsolvenz (noch nicht in der Wohlverhaltensphase) und habe eine Steuerrückerstattung bekommen. Ich habe hier auf der Website gelesen, dass Rückerstattungen grundsätzlich in voller Höhe zur Insolvenzmasse zählen, aber auch, dass diese nur dann vom Insolvenzverwalter verteilt werden, wenn sie über dem Pfändungsfreibetrag liegen.

In meinem Fall liege ich mit meinem Einkommen und einem Teil der Rückerstattung etwas über der Pfändungsfreigrenze. Der mir zugewiesene Insolvenzverwalter möchte die komplette Steuerrückerstattung haben, bei einer Rechtsberatung wurde mir aber erklärt, dass die Summe mit meinem Einkommen verrechnet und nur der Betrag über der Pfändungsfreigrenze eingezogen werden darf.

Ich habe mich von meiner Rückerstattung schon verabschiedet und sie abgegeben, wundere mich aber trotzdem, warum ich zu dem Thema zwei unterschiedliche Aussagen von Insolvenzverwalter und Insolvenzrechtsanwalt bekomme? Können Sie da vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen?

Vielen Dank!

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