Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensphase
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Kurz und Knapp , bin seit 2018 in der Privatinsolvenz , seit 2019 in der Wohlverhaltensphase
Wie verhält sich das mit einer Steuerrückzahlung für das 2020 , im Steuerbescheid steht , über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine gesonderte Mitteilung ,
Gehört die Erstattung in die Insolvenzmasse ?
Vielen lieben dank
Sehr geehrter Fragesteller,
falls es um eine Steuerrückzahlung für einen Steuersachverhalt in der Wohlverhaltensperiode geht, dann kommt Ihnen diese grundsätzlich zu Gute.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht