Überschrittener Pfändungsbetrag

Ich habe Wohngeld für 2 Monate nachgezahlt bekommen, wusste nur, dass das nicht Wohngeld nicht pfändbar ist. 430 € sind mir nicht deshalb ausbezahlt worden, was dazu geführt hat, dass ich Rechnungen nicht zahlen konnte, Rücklastschriften produziert wurden ich jetzt wieder Schulden gemacht habe. Außerdem wusste ich auch nicht, dass ich einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsbetrags hätte stellen können. Meine Insolvenzverwalterin ist sehr sparsam mit Informationen. Wer unterstützt mich in meiner Situation? Hätte die Insolvenzverwalterin darauf hinweisen müssen, dass ich einen Antrag auf die Erhöhung des Pfändungsbetrag hätte einreichen müssen? Ich würde sie gerne wechseln, da ich noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe, ginge das?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in

    Wohngeld ist normalerweise unpfändbar, es sei denn, es handelt sich bei dem Gläubiger um den Vermieter des Schuldners.

    Der Insolvenzverwalter muss den Schuldner zwar allgemein über seine Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren aufklären. Ein Wechsel des Insolvenzverwalters ist aber sehr schwierig und gelingt selten. Wechseln können Sie nur über das Amtsgericht, wenn Sie z.B. nachweisen, dass der Treuhänder seine Pflichten unvollständig erfüllt oder seine Stellung missbraucht.

    Jeder Schuldner im Insolvenzverfahren muss wissen, dass der Insolvenzverwalter nicht auf Seiten des Schuldners steht. Wenn Sie Rat und Hilfe benötigen, ist nicht der Insolvenzverwalter die richtige Adresse, sondern eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt
    Neste Grüße

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