Verkürzung Restschuldbefreiung

Am 26.06.2014 habe ich beim Insolvenzgericht einen Antrag
auf Eröffnung eines Inso-Verfahrens (Regelinsolvenz) gestellt. Das
Verfahren wurde am 02.07.2014 um 13:30 Uhr eröffnet.
Bei Abschluss des Inso-Verfahrens,09.02.2016, hat mir der
Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Kosten für das
Insolvenzverfahren vollständig beglichen sind.
Frage:
Kann ich die Restschuldbefreiung bereits nach 5 Jahren beantragen, da das Verfahren
nach dem 01.07.2014 eröffnet wurde und die Kosten des Verfahrens
vollständig beglichen sind?
Beim Nachlesen entsprechender Literatur ist z. T. die Rede vom “Datum der Beantragung” (in meinem Fall 26.06.2014) aber auch vom “Datum der Eröffnung des Verfahrens” (in meinem Fall 02.07.2014). Was zählt jetzt?
Vielen Dank!
MfG
L.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur Beantwortung empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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