Versicherungsschaden

Mir ist jemand in mein Auto reingefahren, das Auto habe ich vor 4 Jahren für 2000 Euro gekauft. Es ist ein 23 Jahre altes Auto. Nun hat der Gutachter festgestellt, daß dies ein Totalschaden ist und sich die Reparatur nicht lohnt. Ich brauche das Auto um zu meiner Arbeit zu kommen. Nun meine Fragen: Kann ich das Versicherungsgeld komplett behalten? Mir hat der Gutachter gesagt, daß es sein kann das das Auto sogar mehr als 2000 Euro wert ist? Oder wird mir dann ein Teil vom Geld genommen oder alles? Ich will es nicht mehr reparieren lassen, sondern so weiterfahren. Es sind nur Blechschäden

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

    Grundsätzlich gilt, dass bei einer Privatinsolvenz das Vermögen des Schuldners zur Tilgung der Schulden herangezogen wird. Das bedeutet, dass auch das Versicherungsgeld in die Insolvenzmasse einfließt und zur Befriedigung der Gläubiger verwendet werden kann.

    Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen bestimmte Vermögenswerte vom Zugriff der Gläubiger ausgenommen sind. Hierzu zählen in der Regel notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Kleidung oder Hausrat.

    Ob das Versicherungsgeld in Ihrem Fall als notwendiger Gegenstand des täglichen Bedarfs gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist es so, dass Sie behalten dürfen, was Sie benötigen, um Ihre Existenz zu sichern, wie zum Beispiel für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.

    Es ist allerdings empfehlenswert, sich hierbei von einem erfahrenen Insolvenzanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine rechtlichen Probleme bekommen.

    Wenn Sie das beschädigte Auto weiterfahren möchten, sollten Sie darauf achten, dass es verkehrssicher ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

    Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung, um weitere Fragen zu klären und Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Insolvenz zu helfen. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin auf unserer Website unter https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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