Vorsätzlich? unerlaubte Handlung

Sehr geehrte Fachleute,

in 10/1998 erfolgte die durch das Finanzamt betriebene zwangsweise Geschäftsaufgabe wegen Steuerrückständen. Neben vielen anderen Gläubigern auch eine Krankenkasse, die ihre Forderung aus Beitragsrückstände aus 1996 bei meinem Rentenversicherer als bevorrechtigtem Gläubiger vormerkte.
Nun bin ich als Jahrgang ’52 noch bis zum Ende des Jahres im Angestelltverhältnis und erwäge, jetzt schon neben dem Arbeitslohn auch 99,99 % an Rente zu beantragen. Meine Frage lautet nun, ob die KK neben Zinsen auch Säumniszuschläge bis heute berechnen kann und falls ja, welchen Ausweg es eventuell gäbe.

Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung

Mit freundlichen Grüßen
Holle

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrte*r Holle,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrem Fall handelt es sich um Beitragsrückstände bei einer Krankenkasse, die bereits einige Zeit zurückliegen. Generell können Krankenkassen neben den rückständigen Beiträgen auch Zinsen und Säumniszuschläge erheben. Ob dies auch in Ihrem speziellen Fall zutrifft und in welchem Umfang, hängt von den genauen Einzelheiten und Vereinbarungen sowie der Verjährung von Forderungen ab.

    Ein möglicher Ausweg könnte eine Verhandlung mit der Krankenkasse über eine Reduzierung oder einen Erlass der Zinsen und Säumniszuschläge sein. Die Verjährungsfrist in der Sozialversicherung beträgt in der Regel vier Jahre, wobei es Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände geben kann, die diese Frist verlängern.

    Es wäre ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung Ihres Falls zu erhalten und um mögliche Lösungswege zu erörtern. Unsere Kanzlei bietet hierfür eine kostenfreie Erstberatung an, die Sie in Anspruch nehmen können, um weitergehende Informationen und Unterstützung zu erhalten.

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    Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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