Die Höhe Ihres pfändungsfreien Einkommens können Sie anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle berechnen. Auf unserer Webseite finden Sie die aktuell gültige Pfändungstabelle. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über unseren Pfändungsrechner Ihr individuelles pfändbares Einkommen auszurechnen, ohne die teilweise unübersichtliche Pfändungstabelle lesen zu müssen.

Bitte beachten Sie: Das P-Konto schützt am Anfang nur den untersten Grundfreibetrag. Im Fall von bestehenden Unterhaltspflichten liegt das unpfändbare EInkommen jedoch höher. Damit Ihr P-Konto tatsächlich Schutz für das gesamte pfändungsfreie Einkommen bietet, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrags (P-Konto-Bescheinigung). Diese Bescheinigung erhalten Sie einfach und schnell über unser Formular zur Beantragung einer P-Konto-Bescheinigung gemäß § 850k ZPO.