Was ist ein P-Konto?
Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO – Ihr Schutz vor zu weitreichenden Kontopfändungen
Sie haben die Möglichkeit Ihr pfändungsfreies Einkommen vor dem Zugriff der Gläubiger durch ein P-Konto zu schützen. Die Abkürzung „P-Konto“ steht für Pfändungsschutzkonto. Ein Pfändungsschutzkonto ist ein auf Guthabenbasis zu führendes Girokonto, das im Falle einer Pfändung Ihnen als Schuldner einen Pfändungsschutz bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze ermöglicht.
Im Falle einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch den Gläubiger, sind Sie als Schuldner bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze geschützt.
Über Ihr Einkommen (Rente, Arbeitslohn, Sozialleistungen) können Sie bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO somit frei verfügen. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöht sich Ihr monatlicher pfändungsfreier Betrag nach Vorlage entsprechender Nachweise, zum Teil erheblich.
Wie hoch Ihre individuelle Pfändungsfreigrenze ist, können Sie mithilfe unseres Pfändungsrechners auf unserer Startseite berechnen.
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