Zahnzusatzversicherung

Ich habe eine Zahnzusatzversicherung bei der ich monatlich 33,90 Euro bezahle. Nun wurde mir hinten ein Zahn gezogen und da ich dort keine Zähne mehr habe soll eine Prothese gemacht werden. Die Versicherung übernimmt 100 Prozent von dem was die Krankenkasse bezahlt und überweist nach der Behandlung das Geld aufs Konto. Ist dieses Geld dann geschützt vor Pfändung? Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode und meine Insolvenz läuft nach dem neuen Insolvenzrecht.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Leistungen privater Krankenversicherungen zur Zahlung von Behandlungskosten sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar.
    Beste Grüße

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