Gmbh Insolvenz / Schließen
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Hallo,
ich befinde mich seit seit Mai 2021 in der Privatinsolvenz und mein Gehalt wird regelmäßig gepfändet.
Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse :-(.
Ich hätte 2 Fragen.
1: Ich bekomme seit 1 1/2 Monaten Krankengeld. Die Krankenkasse pfändet auf Grundlage der vollen monatlichen KG Zahlung von ca. 1600 EUR obwohl ich in einem Monat nur für 12 Tage ca. 640 Euro und im März für 31 Tage 1600,- Euro bekommen habe. Ist das rechtens.?
Die Sparkasse gibt jedes Mal den Betrag nicht frei, obwohl der ISW sie benachrichtigt, ich muss jedes Mal hinterherlaufen, den Verwalter anschreiben 1–2 mal bis sich was tut und das Geld freigegeben wird, stehe ich jedes Mal ohne Geld da, sehr lange.
Würde mich gerne mal über den Verwalter beschweren, weil er nichts oder nur nach langen schreiben tätig wird. Aber wo?
Ich fange demnächst einen neuen Job an und der Verwalter hat schon gegen meinen Willen den neuen AG angeschrieben, obwohl ich deswegen fast den Job nicht bekommen hätte :-( jetzt habe ich angst das es wieder wochenlang dauert bis mein Gehalt auf dem Konto freigegeben wird, obwohl bereits gepfändet ist.
Die zweite Frage, die sich mir stellt ?
Ab wann kann ich wieder ein Guthaben auf meinem Konto aufbauen?
Das ist dann doch die Wohlverhaltensphase? Ich bekomme von Verw keine Informationen.
Würde so gerne die Sparkasse verlassen, bekomme aber nirgends ein neues Girokonto.
Vielen Dank für Ihrer Hilfe erst mal.
Meine Frage Ist, Wass MussMann Tunn Um Eine Firma Zur Gründen Und Wass Kostet Diesse Geschichter Mit Freundliche Grüße Ibraimi
Hallo.
Meine Insolvenzverfahrenseröffnung war am 19.12.2019.
Durch die neue EU Regelung endet meine Abtretungsfrist ja am 18.07.2025 statt am 18.12.2025.
Wie sieht es aus bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung?
Die Verfahrenskosten sind bereits aus der Masse zu 100% bezahlt.
Wann endet nach Antrag meine Abtretungsfrist? 18.12 oder 18.07.2024?
Und wann sollte ich den Antrag stellen?
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einers Schulrenreinigungslan, habe ich mit diverse Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart. Bei einigen Gläubigern sind Restschulden in etwas 50,00 €, 20,00 € und bei einigen etwas mehr noch offen.
Nun meine Frage ist, ist es sinnvoll, wenn ich die kleinere Beträge sofort begleiche? oder bekomme ich Schwierigkeiten? kleinere Summen kann ich begleichen, größere wird eher schwieriger.
Haben Sie vielen Dank für eine Auskunft hierzu.
Hochachtungsvoll,
S. von Bergen
Hallo, es geht um einen kniffligen Fall aus dem Bekanntenkreis.
Es wurde damals ein Auto gekauft. Bei diesem Kauf ist die Mama als Bürge eingesprungen.
Die Raten konnten nicht mehr beglichen werden und die Mama hat beschlossen in Privatinsolvenz mit ihren eigenen Schulden und dem Auto, bei dem sie als Bürge fungiert, zu gehen.
Ihre Insolvenz ist jetzt zu Ende, der Restschuldantrag ist gestellt, doch die Bank des Autos schickt weiterhin Briefe an den eigentlichen Schuldner, ihren Sohn, der auch bald in Privatinsolvenz geht.
Ist das rechtens? Kann die Bank (Gläubiger) erst bei der Insolvenz des Bürgen und dann bei der Insolvenz des Hauptschuldners dabei sein oder ist die Sache durch Beendigung der Insolvenz des Bürgen erledigt bzw. wenn die Restschuldbefreiung bewilligt wird.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflicher Selbstständiger und stehe wegen einer Depression vor der Insolvenz und Berufsunfähigkeit.
Immerhin habe ich eine BU-Versicherung, die mir ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze sichern könnte.
Als Begünstigte ist jedoch meine Frau eingetragen, die angestellt und nicht insolvent ist.
Daher die Frage: Sollte meine BU durch die Versicherung anerkannt werden und die Zahlungen an meine Frau gehen, würden diese trotzdem gepfändet werden können oder wäre das Geld “in Sicherheit”?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine Holding die sich erst später an der noch zu gründenden GmbH beteiligt.
Ich benötige also nur die Holding ohne Tochtergesellschaft ist das möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
gehören die Kosten für das Insolvenzgericht sowie die Kosten für den Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse? D.h. das zuerst die Kosten beglichen werden bevor Beträge an die Gläubiger ausgeschüttet werden?
Vielen Dank für die Informationen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit einigen Jahren Selbständiger Fliesenleger Unternehmer und habe einige Erfindungen gemacht. Mit diesen Neuheiten möchte ich nach Ausland ausreisen und da meinen Neuheuten Herstellen und wellt weit verkaufen. Leider verfüge ich kaum kapital um eine Produktionshalle zur Bauen zum weitern mir liegt auch Sicherheit meiner Produktes in Herzen. Gibst überhaupt in Ausland Sicherheit zur Betrieb? Was würden Sie mir am Besten empfhelen?
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Vogel
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).