Fällikeit der Gesamtforderungen
Hallo,
ein Inkassobüro bietet mir eine Zahlungsvereinbarung an:
Die Gesamtforderung beträgt 27.000 Euro, bei Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H. von 23.000 Euro wären die Forderungen aus verschiedenen Verträgen erledigt.
Nun stolpere ich aber über folgende Formulierung: “Durch diese Vereinbarung wird die Fälligkeit der Gesamtforderung nicht berührt. Diese entfällt erst mit der vollständigen Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung”. Sind die Gesamtforderungen mit Zahlung der 23.000 Euro erfüllt oder nicht?