
Anlässlich der finalen Veranstaltung der Bonn Negotioators im Sommersemester 2017, dozierte unser Wiss. Mit. Herr Patrick Bank am 10.07.2017 als Gastredner zur Thematik des außergerichtlichen Schuldenvergleichs. Ziel des Vortrages war es, den Studierenden der juristischen Fakultät der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn einen Einblick in die anwaltliche Praxis einer auf Schuldnerberatung und auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zu bieten.
Die Studenten erhielten nicht nur einen umfassenden Eindruck von den rechtlichen und argumentativen Grundlagen eines außergerichtliche Schuldenvergleichs, sondern wurden auch für die mit einer Schuldensituation einhergehenden Nöte und Sorgen von Mandanten sensibilisiert. Anhand praktischer Beispiele aus dem Beratungsalltag wurde verdeutlicht, dass durch geschickte und gut vorbereitete Verhandlungen oftmals eine Insolvenz abgewendet und sowohl für den Schuldner, als auch für dessen Gläubiger eine wirtschaftlich vernünftige Lösung gefunden werden kann. Die gemeinsam erarbeitete Grundlagen konnten von den Studenten im Rahmen eines praxisnahen Falles auch gleich zur praktischen Anwendung gebracht werden.
Mit beachtlicher Kreativität, Empathie und unter Zuhilfenahme der hinzugewonnenen Erkenntnisse erzielten die Teilnehmer gute Verhandlungsergebnisse. Als Anwaltskanzlei sind wir stets bestrebt, die Ausbildung junger Juristen zu fördern und anhand von praktischen Einblicken zu ergänzen. Entsprechend erfreut waren wir über das rege Interesse der Zuhörer. Selbstverständlich werden wir den Bonn Negotiators und den Studierenden der juristischen Fakultät Universität Bonn auch weiterhin verbunden bleiben. Wir sehen bereits zukünftigen Veranstaltungen und neuen Vortragsreihen entgegen.
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Mehr InformationenIn diesem Video möchte ich den typischen Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs aufzeigen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist neben der Insolvenz eine weitere Möglichkeit schuldenfrei zu werden. Die Vorteile eines Vergleichs gegenüber einem Insolvenzverfahren sind:
Um einen Schuldenvergleich durchführen gehen wir wie folgt für Sie vor:
Wir ermitteln Ihre Schulden — hierzu wenden wir uns an Ihre Gläubiger, um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu erhalten. Sollten Sie Ihre Gläubiger nicht kennen suchen wir zunächst nach diesen. Wir erfassen Ihre Vermögensituation, d.h. wir gehen alle ihre Vermögenswerte durch und überlegen, was davon pfändbar ist. Danach rechnen wir aus, was Ihre Gläubiger in der Insolvenz von Ihnen erhalten würden.
Das wäre zum Beispiel Ihr pfändbareres Einkommen und die pfändbaren Vermögenswerte. Danach erstellen in Absprache mit Ihnen ein Angebot an Ihre Gläubiger, welches die Gläubiger wirtschaftlich besser stellt als in einer möglichen Insolvenz. Aber gleichzeitig auch für Sie tragbar ist. Das Angebot kann eine Einmalzahlung oder monatliche Ratenzahlung sein. Im nächsten Schritt wenden wir uns an Ihre Gläubiger und unterbreiten Ihnen dieses Angebot. Hierbei zeigen wir den Gläubigern, dass es für diese sinnvoll ist unser Angebot anzunehmen.
Wir machen diesen deutlich, dass diese in einer möglichen Insolvenz weniger bekommen würden, als bei unserem Angebot. Ganz oft würden die Gläubiger von unserem Mandanten in der Insolvenz ganz wenig oder überhaupt nichts erhalten. Wenn die Gläubiger zustimmen, schließen wir den Vergleich rechtssicher ab. Sie zahlen den vereinbarten Betrag entweder als Einmalzahlung oder monatlich an Ihre Gläubiger und im Anschluss an die Auszahlung sind Sie schuldenfrei.
Hallo,
Ich habe bei der Sparkasse (aktuelle Hausbank) einem Kredit aktuell noch in Höhe von 10000€ und einer weiteren Kreditbank etwas weniger als 2000€ offen.
Seit Anfang des Jahres kann ich die Raten kaum noch bezahlen und leihe mir für diese das Geld von der Familie.
Jetzt kann auch diese mir nicht mehr helfen und ich die Raten nicht bezahlen.
Ich habe jetzt ein neues Konto eröffnet und stelle die Raten ab sofort ein.
Ich bin in Elternzeit und werde ab Februar nur noch ALG 1 bekommen,
Deswegen hatte ich schon bei meiner Bank nach einer ratenreduzierung gebeten.
Leider sagte man mir das dafür ein neuer Kredit gemacht werden muss und dafür sei ich nicht mehr kreditwürdig weil ich zu wenig Einkommen und zu viele Ausgaben habe.
Also hat man mir gesagt das wenn ich nicht zahle ich von der Rechtsabteilung zu hören kriege.
Da ich erneut schwanger bin und damit meine finanzielle Situation in den nächsten Jahren nicht besser wird möchte ich es irgendwie mit einem ausgerichtlichen weg schaffen schuldenfrei zu werden.
Ich kann mit Mühe und Not vielleicht 1500€ aufbringen für einen Vergleich habe ich da auch nur die geringste Chance, Wenn man den Gläubigen meine Situation und die Problematik begreiflich machen kann?
Und wie lange sollte ich die Raten aussetzen bis ich mir professionelle Hilfe suche?
Besten Dank im voraus
Hallo,
ein Inkassobüro bietet mir eine Zahlungsvereinbarung an:
Die Gesamtforderung beträgt 27.000 Euro, bei Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H. von 23.000 Euro wären die Forderungen aus verschiedenen Verträgen erledigt.
Nun stolpere ich aber über folgende Formulierung: “Durch diese Vereinbarung wird die Fälligkeit der Gesamtforderung nicht berührt. Diese entfällt erst mit der vollständigen Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung”. Sind die Gesamtforderungen mit Zahlung der 23.000 Euro erfüllt oder nicht?
Hallo,
Ich zahle seit dem Jahr 2000 an meine Hausbank monatlich 696 Euro
ab ! Der Ursprungskredit waren 90000 Euro ! Jetzt sind immer noch 45000 Euro zu tilgen bei einem Prozentsatz von 7,2 Prozent ! Jetzt würde ich gerne ein Vergleich mit der Bank machen und wollte wissen ,wieviel Prozent ich der Bank vom Resbetrag anbieten soll !? Ich dachte so um die 10000 Euro ! Ist das realistisch ?
MfG
Michael bommersheim
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Beantwortung der folgendem Frage:
Bei einem (erfolgreich angenommenen) Einmalzahlungsvergleich wer überweist die einmalig zu zahlende Summe an die einzelnen Gläubiger ?
Macht das der Schuldberberater/ Anwalt den man beauftragt hat oder ich selber ?
Herzlichen Dank!
Wenn alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben und vorhandenes Geld, das z.B. im Zuge einer Treuhandvereinbarung von dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde zur Erfüllung des Plans an die Gläubiger ausgekehrt wurde – besteht danach noch eine (sozusagen nachgelagerte) Wohlverhaltensphase, in welcher der pfändbare Teil des Einkommens sowie jede andere Einnahme (z.B. Lottogewinn) per quota an die Gläubiger ausgekehrt werden muss?
Guten Tag,
ich habe mit einem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart. Er hat auch zugestimmt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das er dies nicht macht.
Meines Erachtens war dies link.
Hinzu kommt das hier eine vorderen Gestell wird die 2x so hoch ist. Ich denke hier wird doppelt abkassiert.
Was kann ich nun machen???
Ein GV war schon da und ich möchte ungern die Eisenstadtliche abgeben.
Danke für Ihre Antwort
Hallo,
schulden aus unerlaubter Handlung werden durch den Privatinsolvenz nicht befreit. Wie hoch ist die Erfolgsquote in dem Fall einem Schuldenvergelich ? Da ich bereits den Privatinsolvenz hinter mir habe, wobei die Schulden weiterhin geblieben sind, weiß ich jetzt nicht wie ich vorgehen muss. Ich hoffe auf eine Rückmeldung.
freundliche Grüße
Ich habe einen Vergleich vor Gericht gemacht – hatte 27.000 € an private kV zu zahlen , bei dem Vergleich kämmen durch Prozesskosten und Anwalt aber auch über 27.000 € raus die muss ich jetzt in Raten von 200€ zurückzahlen und habe über 35 Prozent , Prozesskosten und Anwalt bezahlt – kann man jetzt eine restschuldbefreiung machen und wie muss man vorgehen
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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