Der schönste Aspekt an der Schuldnerberatung ist die Erleichterung des Mandanten nach einer erfolgreichen Entschuldung. In der Rubrik “Entschuldungsstory” stellen wir Ihnen Schuldenbefreiungen unserer Mandanten vor. So bekommen Sie einen Einblick in die typischen Ursachen von Schulden, die Arbeit einer Schuldnerberaterkanzlei und den Ablauf einer Entschuldung sowie die Auswirkungen auf die gesamte Existenz des Betroffenen.
Nachfolgend für Sie:
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Von einer Schuldenfreiheit waren die beiden Eheleute aus Westdeutschland ein gutes Stück entfernt, als sie gemeinsam im Internet nach Lösungen für ihre Schuldensituation suchten. Wie es bei Verheirateten üblich ist, haben die beiden Partner viele Verträge zusammen unterzeichnet. Der Hintergrund ist, dass Darlehensgeber eine Bürgschaft vom Ehegatten fordern, wenn dieser ein eigenes Einkommen hat. Bis zum ersten Beratungsgespräch hatten sich die Schulden so auf rund 140.000 € je Ehepartner summiert.
Frau RAin Herrmann und Frau Dipl.Jur. Simkin mit einem Dankeschön der zufriedenen Mandanten nach erfolgreichem Vergleich:
Beide Ehegatten hatten ein geregeltes Einkommen, wodurch Darlehensgeber gerne bereit waren, Kredite zu gewähren. Durch die Unterschrift eines zweiten Mitverpflichteten unter den Kreditvertrag ergibt sich eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. In der Folge haften beide im Vertrag genannten Personen jeweils für den vollen Betrag. Die beiden blendeten die Risiken aus, wenn wieder ein Verkäufer ihnen die langfristige Finanzierung mit bequemen, niedrigen monatlichen Raten ans Herz legte.
Doch vermeintliche Tilgungen waren wegen der Vertragsgestaltung der Banken letztendlich nur Zinsendienst. Die monatliche Belastung wurde durch die steigenden Zinsen immer höher. Bald konnten Raten nicht mehr gezahlt werden, am Monatsende taten sich erste Lücken auf. Sie schöpften den Dispo-Rahmen voll aus. Kredite zahlten sie nicht mehr planmäßig zurück. Sie können nur noch Lücken stopfen, je nachdem, welcher Gläubiger gerade mehr Druck macht. So verloren die beiden irgendwann den Überblick über ihre Verbindlichkeiten und die laufenden Kosten.
Dadurch setze sich ein unaufhaltsamer Kreislauf in Gang. Weitere Kosten in Form von Säumniszuschlägen und Mahngebühren erhöhten die finanzielle Belastung. Nach einiger Zeit hatten die ersten Gläubiger Inkassobüros zur Beitreibung ihrer Forderungen eingeschaltet. Die Kosten hierfür stellten sie natürlich stets dem Schuldner in Rechnung. Andere Gläubiger haben das gerichtliche Mahnverfahren betrieben und darüber vollstreckbare Titel gegen die Eheleute erwirkt. Der Gang zum Briefkasten wurde zur mentalen Belastung, denn die Schulden erhöhten sich weiter. Auch die Kosten des Mahnverfahrens wurden den beiden aufgebürdet. Auf all dies folgte schließlich die Kontopfändung durch einzelne Gläubiger. Das führte dazu, dass anschließend das Guthaben aufgebraucht war und alle anderen Gläubiger leer ausgehen mussten.
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Als sie keine weitere Lösung hatten, trafen sie die Entscheidung, Hilfe von außen anzunehmen. Bei der weiteren Suche sind sie auf unsere Kanzlei aufmerksam geworden. Sie ließen sich bei einer telefonischen Erstberatung zum Ablauf der Entschuldung beraten und vereinbarten danach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.
Bei der persönlichen Besprechung haben sie Rechtsanwältin Johanna Hermann und Diplom-Juristin Diana Simkin ihre Situation genau geschildert. Dabei erkannten sie schnell, wie sehr die Schuldensituation den Alltag der beiden Eheleute belastete.
Den Verbindlichkeiten bei den Gläubigern standen keine Vermögensgegenstände auf Seiten der Eheleute gegenüber. Da sie die meisten Kredite auf gesamtschuldnerischer Basis abgeschlossen hatten, war jeder einzelne Partner auch noch für das Gros der Schulden des Anderen haftbar. Unser erster Rat für die Mandanten war, zunächst jeweils ein P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und alle Zahlungen an ihre Gläubiger einzustellen. So würden sie Zeit zu gewinnen, um Ihre Unterlagen vorzubereiten und sich die weiteren Schritte zu überlegen. Diesen Rat befolgten die Eheleute.
Bei einer bevorstehenden Privatinsolvenz wird als erstes versucht, das gerichtliche Insolvenzverfahren abzuwenden. Um dies zu erreichen, bieten wir den Gläubigern regelmäßig eine außergerichtliche Einigung vor. Als Reaktion auf die Schilderung der Mandanten haben unsere Schuldnerberater deshalb damit begonnen, eine Strategie für einen außergerichtlichen Vergleich zu entwickeln. Der Vorteil des außergerichtlichen Vergleichs ist, dass die Schuldenfreiheit ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens erreicht werden kann, falls die Gläubiger ihm zustimmen.
Kernstück des außergerichtlichen Vergleichs ist ein Schuldenbereinigungsplan. Dabei verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, den Rest zahlen die Schuldner in Raten ab. Die beiden Ehepartner hatten zwar keine verwertbaren Vermögenswerte, aber ein Einkommen von je rund 900€ oberhalb des Pfändungsfreibetrags. Dieses Einkommen ermöglichte es, einen für beide Seiten vorteilhaften Plan vorzulegen.
Einerseits durfte der Plan keine Überforderung der Mandanten darstellen. Sowohl in der Höhe der monatlichen Rate als auch über die gesamte Laufzeit der Schuldenbereinigung betrachtet sollten die Mandanten nicht übermäßig belastet werden. Andererseits mussten wir aber auch das Einverständnis der Gläubiger erwirken. Der Plan musste daher auch für diese akzeptabel sein. Schließlich legten wir den Gläubigern einen über fünf Jahre laufenden Schuldenbereinigungsplan vor.
Das wichtigste Ziel einer Schuldnerberatung ist die Entschuldung. Außerdem soll ein schnellstmögliches Ende der Pfändungen sowie weiterer Vollstreckungsmaßnahmen erreicht werden. Um dies zu erwirken, haben wir gegenüber den Gläubigern argumentiert, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens von den Rückzahlungen abgezogen werden müssten. Das heißt, am Ende bleibt im Insolvenzverfahren weniger übrig. Der außergerichtliche Vergleich war somit eine Win-Win-Situation. Alle Gläubiger sahen dies ebenso und stimmten dem Vergleich zu.
In der fünfjährigen Laufzeit können die beiden Mandanten jeweils ihren vollen Pfändungsfreibetrag behalten. Die fünf Jahre entsprachen in ihrem Fall der Dauer einer Verbraucherinsolvenz. Das darüber liegende Einkommen wird monatlich an die Gläubiger ausgezahlt. Damit ist für die Eheleute nun endlich wieder ein normales Leben möglich, frei von Zwangsvollstreckungen und Zahlungsaufforderungen.
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