Außergerichtlicher Vergleich bei Steuerschulden
Die Erfolgsaussichten des außergerichtlichen Vergleichs hängen stark von der Gläubigerstruktur ab, das heißt welche verschiedenen Arten von Gläubigern Sie haben. Auch wenn unter Ihren Gläubigern Finanzbehörden sind, Sie also Steuerschulden haben, ist der außergerichtliche Vergleich trotzdem möglich. Ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Finanzamt ist zwar schwieriger, als mit einem privaten Gläubiger. In unserer Beratungspraxis haben wir aber bereits zahlreiche erfolgreiche Vergleiche mit dem Finanzamt durchgeführt, so dass Personen sich von ihren Steuerschulden befreien konnten.
Voraussetzungen für außergerichtlichen Vergleich mit dem Finanzamt
Um einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Finanzamt erfolgreich durchzuführen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Ist die Höhe einer Steuerforderung einmal festgesetzt, kann von der Steuerfestsetzung nur dann abgewichen werden, wenn eine sogenannte Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit vorliegt. So kann das Finanzamt einem außergerichtlichen Vergleich insbesondere dann zustimmen, wenn der Schuldner zur Schuldentilgung alle seine verfügbaren und beschaffbaren Mittel einsetzt. Hiervon gilt es das Finanzamt glaubhaft zu überzeugen. Zudem muss das Finanzamt überzeugt sein, dass der Schuldner den Schuldenbereinigungsplan vollständig und fristgemäß erfüllen wird.
Ein Schuldner gilt außerdem nur dann als erlasswürdig, wenn er die Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung erfüllt, also wenn kein Versagungsgrund vorliegt.