Ihr Rechtsanwalt ist Ihr unabhängiger Berater und steht auf Ihrer Seite. Der außergerichtliche Vergleich sollte nicht ohne einen Anwalt versucht werden. Ein Anwalt verbessert die Erfolgsaussichten des außergerichtlichen Vergleichs deutlich. Bei einem Scheitern bleibt nur noch die Alternative einer Privatinsolvenz übrig. Da es um Ihre Existenz geht, sollten Sie das weitere Vorgehen unbedingt mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.
Erst das Einschalten eines spezialisierten Anwalts signalisiert den Gläubigern, dass Sie es ernst meinen. Dies ist ein entscheidender psychologischer Unterschied in den Verhandlungen mit den Gläubigern. Nur so können Sie die Gläubiger wirksam davon überzeugen, dass sie es nicht einfach mit einem säumigen Schuldner zu tun haben, sondern in einer Privatinsolvenz noch deutlich schlechtere Aussichten hätten. Daher zeigen sich Gläubiger erst bei anwaltlicher Begleitung wirklich verhandlungsbereit. Zudem kennt Ihr Anwalt die besten Argumente und kann das richtige Maß an Druck auf die Gläubiger ausüben.
Zudem unterstützt der Anwalt Sie im komplexen Prozess der Vergleichsverhandlungen. Sie selbst sind in Ihrer eigenen Sache nicht objektiv. So treffen Sie womöglich nicht immer die beste Entscheidung. Die Kalkulation des Vergleichsvorschlags ist fein abgestimmt und berücksichtigt zahlreiche Interessen, je nach Anzahl Ihrer Gläubiger. Hier ist es wichtig, den Überblick zu behalten.
Ihr Anwalt kann auch als Ansprechpartner für die Gläubiger fungieren, so dass Sie mit diesen nicht mehr in Berührung kommen.