Ja. Der Abschluss Ihres außergerichtlichen Vergleichs besteht in der Einigung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern.

Damit ein außergerichtlicher Schuldenvergleich wirksam zustande kommt, müssen alle Gläubiger dem Angebot zustimmen. Erst nach erfolgter Zustimmung aller Gläubiger, können Sie die vereinbarten Zahlungen aufnehmen, um durch den abgeschlossenen Vergleich Ihre Schuldenfreiheit zu erreichen.

In der Praxis kann es durchaus dazu kommen, dass Ihre Gläubiger sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen lassen und Ihrem Vergleichsangebot nicht zustimmen. Der außergerichtliche Schuldenvergleich gilt dann als gescheitert.

2 Kommentare
  1. Natascha B.
    says:

    Sehr ich mit ca 40.000 Euro verschuldet bin hatte ich mich über das Internet an RFS gewannt ..Meine Unterlagen wurden mitgenommen und ich sollte ab August 40üeuro auf ein Treuhandkonto eingezahlten jetzt zu Beginn auch schon 20ü damitman meine willigkeit sieht ist das so rechtens in der 4ü0 rate seien die Kredite und das Honorar enthalten ich bin mir so unsicher hätte aber nur diese Woche noch Widerrufs recht Mfg natascha borgerding

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Borgerding,

      einige unseriöse Schuldnerberatungen wenden diese Vorgehensweise an. Es wird eine Rate festgelegt, in der sowohl das Honorar für die Schuldnerberatung als auch der Rückzahlungsbetrag an die Gläubiger enthalten sind. Aber Sie als Schuldner können nicht erkennen, wie viel Geld Sie an die Schuldnerberatung zahlen. Daher raten wir von diesem Geschäftsmodell ab. Preistransparenz ist eins unserer Prinzipien.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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