Nein. Eröffnen Sie bitte ein neues Konto bei einer anderen Bank und stellen Sie Ihre Zahlungseingänge schnellstmöglich auf dieses Konto um. Bevorzugt sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto errichten.

Die Errichtung eines neuen Kontos verfolgt dabei sehr wichtige Ziele:

– Das neue Konto schützt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger

  • Ein P-Konto bietet Ihnen einen Mindestgrundfreibetrag über den Sie monatlich verfügen können und schützt Sie somit vor Kontopfändungen bis zu einer gewissen Höhe.
  • Bleiben Sie bei Ihrem alten Konto, kann Ihre Bank bei vorhandenen Forderungen Ihr Einkommen einbehalten. Dies kann nicht geschehen, wenn Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank haben.
  • Die Gläubiger, die keine Kenntnis über Ihr neues Konto haben, können auch nicht darauf zugreifen. So können Sie möglichen Pfändungen anderer Gläubiger entgehen.

– Die Einrichtung eines neuen Kontos ist ein altbewährter taktischer Schritt, der Ihr Vergleichsvorhaben stützt

  • Durch die Einrichtung eines neuen Kontos merken Ihre Gläubiger, dass Sie Ihre Entschuldung ernst meinen und entschlossen durchführen möchten.

Erst wenn die Abbuchungen und Pfändungen Ihrer Gläubiger ins Leere laufen, werden diese bereit sein auf einen Teil ihrer ursprünglichen Forderung zu verzichten.