Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist eine angenehme Alternative zur Insolvenz. Den außergerichtlichen Vergleich sollten Sie einem Insolvenzverfahren allerdings nur vorziehen, wenn sich die Durchführung von Verhandlungen lohnt.

Für die Einleitung eines Vergleichs können Sie sich entscheiden, wenn

  • ein Insolvenzverfahren ausgeschlossen ist

oder

  • Sie die Wahlmöglichkeit haben und der Vergleich hohe Erfolgsaussichten

 

  1. Das Insolvenzverfahren ist ausgeschlossen

Zum einen kann das Insolvenzverfahren durch persönliche Umstände ausgeschlossen sein. Solche Umstände können nachfolgende Beispiele sein:

  • Ihnen droht aufgrund einer Insolvenz die Entlassung
    • Der Arbeitgeber erfährt in aller Regel von Ihrer Insolvenz. Grundsätzlich ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens kein Kündigungsgrund. Es gibt jedoch Ausnahmen.
  • Familiäre Gründe stehen der Insolvenz entgegen
    • B. durch ein Insolvenzverfahren würde Ihre Familie das Haus verlieren, da die finanzierende Bank ein Insolvenzgläubiger ist.

Zum anderen können rechtliche Gründe ein Insolvenzverfahren ausschließen. Etwa weil der Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine Antragssperre entgegensteht.

Ist das Insolvenzverfahren ausgeschlossen, bietet ein freiwilliger Vergleich eine Lösungsalternative an.

 

  1. Es besteht eine Wahlmöglichkeit und Ihr Vergleich weist eine hohe Erfolgsaussicht auf

Haben Sie die freie Wahl zwischen

  • der Einleitung eines Insolvenzverfahrens

oder

  • der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs,

sollten Sie anhand der Erfolgsaussichten des Vergleichs entscheiden.

Die Erfolgsaussichten hängen von vielerlei Umständen Ihrer individuellen Situation ab.

Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten können Sie anhand Ihres anvisierten Angebots vornehmen. Dieses Angebot sollte Ihre Gläubiger besser stellen als die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Bei einer Eimalzahlung kann dies bereits eine Rückzahlungsquote von 20 % – 30 % sein, je nach Schuldenstruktur. Bei einer Ratenzahlung ist dies gegeben, wenn Sie Ihren Gläubigern Beträge aus Ihrem unpfändbaren Einkommen anbieten.

Die optimale Ausgangssituation für einen Vergleich liegt vor, wenn Ihre Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens leer ausgehen würden. Etwa weil kein pfändbares Einkommen vorhanden ist und keine weiteren Vermögenswerte bestehen.