Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist ein zivilrechtlicher Erlassvertrag, der zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern geschlossen wird. Es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, wie dieser Vertrag aussehen muss. Aufgrund der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit steht es den Parteien gleich, wie diese sich einigen, solange nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen wird.
Ein außergerichtlicher Vergleich wird bei Schuldnern durchgeführt, die durch finanzielle Engpässe und Zahlungsunfähigkeit ihren Verbindlichkeiten nicht mehr in voller Höhe nachkommen können.
Inhalt des außergerichtlichen Vergleichs
Vertragsgegenstand des außergerichtlichen Vergleichs ist eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern über deutlich reduzierte Bedingungen der ursprünglichen Forderung. Geschickt geführte Vergleichsverhandlungen können viele Gläubiger dazu bewegen, auf 70 % bis 80 % der ursprünglichen Forderung zu verzichten.
Die Schuldner empfinden den außergerichtlichen Schuldenvergleich meist als erleichternd. Zurückzuführen ist dies darauf, dass eine außergerichtliche Einigung aus Sicht der Schuldner nicht selten eine angenehmere Lösung als eine zeit- und kostenintensive Insolvenz darstellt.
Ziele des außergerichtlichen Vergleichs
Ein erstes, kurzfristiges Ziel des außergerichtlichen Vergleichs ist es, eine Verschärfung der Schuldensituation zu verhindern. Durch anwaltliche Vertretung erkennen die Gläubiger, dass eine Zwangsvollstreckung von nun an keine Aussicht auf Erfolg mehr hat. Daher entfallen weitere Zinszahlungen, Gebühren und Inkassokosten.
Der Vergleich läuft diskreter ab als ein Insolvenzverfahren. Die Schuldensituation wird nicht offenbart. Des Weiteren spart der Schuldner Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter. Die Schuldner können zudem durch eine Einigung schneller von ihren Schulden befreit werden.
Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist oftmals auch für die Gläubiger von Vorteil. Weil keine Kosten für das Insolvenzverfahren anfallen, können sie höhere Beträge erlangen, als in einer Insolvenz. Zudem haben die Gläubiger keinen weiteren Zeitaufwand mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter.