Die Rückzahlungsquote, die Sie Ihren Gläubigern unterbreiten, ist das Kernstück Ihres Vergleichsangebots. Die Höhe der Quote lässt sich nicht pauschal bestimmen, doch natürlich gilt ein Grundsatz: Je höher die Quote ist, desto eher werden die Gläubiger zustimmen.

Wovon hängt die Höhe der Rückzahlung beim außergerichtlichen Vergleich ab?

Viele Faktoren müssen im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden. Die Rückzahlungsquote hängt im Wesentlichen von Ihrem Budget, dem Verhandlungsgeschick und der Gläubigerstruktur ab. Zu berücksichtigen sind weiterhin Ihr pfändbares Einkommen und sonstige Vermögenswerte, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verwertet werden würden.

Nach unseren Erfahrungen lassen sich viele Gläubiger durch eine gute Ausgangssituation des Schuldners auf deutliche reduzierte Bedingungen von etwa 20 % bis 30 % der ursprünglichen Forderung ein. Um eine solche Quote zu erreichen ist viel Verhandlungsgeschick gefragt. Ihre Gläubiger müssen davon überzeugt werden, dass sie ohne Vergleich leer ausgehen. Durch eine beständige Argumentationsweise sind viele Gläubiger bereit, auf 70 % bis 80 % der Forderung zu verzichten.

Erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich erreichen

Die Quote bzw. der Betrag, den Sie im außergerichtlichen Vergleich anbieten, sollte möglichst hoch sein. Die Gläubiger sollten überzeugt werden, dass das Angebot an der Grenze Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit liegt. Nur dann ist der außergerichtliche Vergleich auch für Ihre Gläubiger attraktiv. Allerdings sollte die Quote natürlich für Sie auch realistisch und tragbar ausgestaltet werden. Ihre Rückzahlungsquote muss die Gläubiger besser stellen, als sie in einer potenziellen Insolvenz gestellt wären. Zum Vergleich: Deutschlandweit beträgt die Befriedigungsquote für Insolvenzgläubiger im Durchschnitt nur etwa 5 %. Das gilt es in den Vergleichsverhandlungen geschickt zu Ihren Gunsten einzusetzen.