Die Dauer der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs lässt sich pauschal nicht bestimmen. Sie hängt stark von

  • der Reaktionszeit und den Antworten Ihrer Gläubiger

als auch

  • der Anzahl und Struktur Ihrer Gläubiger

ab.

Erfahrungsgemäß beansprucht unsere Kanzlei eine durchschnittliche Zeit von 8 bis 12 Wochen. Gemeint ist damit der Zeitraum ab Beauftragung bis hin zum vollständigen Abschluss des außergerichtlichen Schuldenvergleichs.

In bestmöglichen Fällen konnten unsere Mandanten mit unserer Unterstützung bereits nach 2 bis 4 Wochen den Abschluss der Einigungen verzeichnen.

 

Der außergerichtliche Vergleich endet mit Zahlungserfüllung

Ihr Vergleich gilt als beendet, wenn Sie die vereinbarte Vergleichszahlung vollständig geleistet haben.

Bei einer Einmalzahlung kann dies bereits nach 10 bis 14 Wochen der Fall sein. Sie erreichen Ihre Schuldenbefreiung deutlich schneller als mit einem Insolvenzverfahren. Die Insolvenz dauert in aller Regel 3, 5 oder 6 Jahre.

Bei einer Ratenzahlung endet Ihr Vergleich mit Zahlung der letzten Rate. Den genauen Zeitraum können Sie dann Ihrem individuellen Vergleichsangebot entnehmen.