Der Abschluss Ihres außergerichtlichen Vergleichs, besteht in der Einigung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern. Bei einem abgeschlossenen Vergleich haben all Ihre Gläubiger einheitlich zugestimmt. Eine Insolvenz wurde somit vermieden und Sie können beruhigt Ihre Schuldenbefreiung erfüllen.

Sie beginnen nun mit den vereinbarten Zahlungen. Hier kommt es natürlich auf die vereinbarten Zahlungsmodalitäten an. Entweder leisten Sie die vereinbarte Einmalzahlung und sind sofort von Ihren Schulden befreit, oder Sie zahlen die Vergleichssumme in Raten über die vereinbarte Laufzeit ab.