In der Praxis kann es durchaus dazu kommen, dass Ihre Gläubiger sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen lassen. Stimmen dann nicht alle Gläubiger Ihrem Vergleichsangebot zu, ist Ihr außergerichtlicher Schuldenvergleich zunächst gescheitert. Nutzen Sie die Zeit und schätzen Sie Ihre Situation realistisch und sachlich ein.

Scheitert Ihr Einigungsversuch, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Denn: Eine gescheiterte außergerichtliche Einigung eröffnet weitere Lösungsalternativen zur Bewältigung Ihrer Schuldensituation. Beispielsweise Folgende:

  • Neues Vergleichsangebot und Nachverhandlungen
  • Sollten Sie anhand der Gläubigerreaktionen und -antworten als auch Ihres finanziellen „Spielraums“ zu dem Ergebnis kommen, dass eine Angebotsnachbesserung erfolgsversprechend sein könnte, bietet sich eine weitere Vergleichsrunde an.
  • Nach Absprache mit Ihnen, wird Ihren Gläubigern ein überarbeitetes erhöhtes Angebot unterbreitet.
  • Wir werden versuchen, Ihre Gläubiger von Ihrem nachgebesserten Vergleichsangebot zu überzeugen. Die Nachverhandlungen bilden einen fließenden Prozess, bei dem wir Sie auf der Grundlage unseres Erstangebots begleiten.

 

  • Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
  • Haben Sie im Rahmen Ihrer Vergleichsverhandlungen die sogenannte Kopf- und Summenmehrheit erreicht, bietet sich das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (gemäß § 309 Absatz 1 InsO) als weitere Lösungsalternative an, soweit Sie von einem Verbraucherinsolvenzverfahren Gebrauch machen können.
  • Kopf- und Summenmehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte Ihrer Gläubiger, Ihrem außergerichtlichen Vergleichsangebot zugestimmt haben und diese Hälfte auch mehr als die Hälfte der Forderungen insgesamt gegen Sie innehat.
  • Im Rahmen eines erfolgreich durchgeführten gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, wird die Zustimmung von den ablehnenden Gläubigern durch das Insolvenzgericht ersetzt.
  • Lassen Sie sich bei diesem Schritt anwaltlich beraten und vertreten.
  • Letztendlich bleibt Ihnen als Lösungsalternative die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.