Ja. Grundsätzlich besteht für Sie als Schuldner keine Pflicht zur persönlichen Teilnahme am Abstimmungstermin Ihrer Planinsolvenz. Wir empfehlen unseren Mandanten aber stets die persönliche Teilnahme. Auf diese Weise können Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Entschuldung klar zum Ausdruck bringen. Ihre Gläubiger werden durch Ihre persönliche Anwesenheit merken, dass Ihnen die Entschuldung sehr wichtig ist.
Sollten Sie jedoch aus wichtigen persönlichen Gründen zur Teilnahme verhindert sein entschuldigen wir Sie als Ihr anwaltlicher Vertreter im Abstimmungstermin.