Der richtige Umgang mit sicher ablehnenden Gläubigern in einer Planinsolvenz ist besonders wichtig, da ansonsten der Erfolg des gesamten Insolvenzplans gefährdet werden kann.

Für den richtigen Umgang sind einige Informationen wichtig. Durch

  • die Kommunikation mit unseren Mandanten,
  • die Kontaktaufnahme zu den Gläubigern während der Vorbereitung und
  • die „inoffizielle“ Abspracherunde, die wir in einer Planinsolvenz durchführen,

wissen wir in der Regel wie viele und welche Gläubiger Ihrem Insolvenzplan zustimmungsbereit oder ablehnend gegenüberstehen. Durch unsere Forderungsabfragen wissen wir zudem die exakten Schuldenstände. Diese Informationen sind für den richtigen Umgang mit einem sicher ablehnenden Gläubiger sehr wichtig.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten taktisch klug mit einem sicher ablehnenden Gläubiger umzugehen:

  1. Überstimmung innerhalb einer Gläubigergruppe – Hierzu teilen wir den sicher ablehnenden Gläubiger in eine Gläubigergruppe, von der wir wissen dass durch die anderen dort befindlichen Gläubiger mit „gleichem wirtschaftlichen Interesse“ die erforderliche Kopf- und Summenmehrheit (§ 244 InsO) in der Abstimmung erreicht wird. Auf diese Weise lässt sich der sicher ablehnende Gläubiger überstimmen. Seine Ablehnung ist unschädlich für den Erfolg Ihres Insolvenzplans.
  1. Zuteilung in eine isolierte Gläubigergruppe – Handelt es sich bei dem sicher ablehnenden Gläubiger um einen Großgläubiger mit einer sehr hohen Forderung, kann sich die Erreichung der Summenmehrheit in einer Gläubigergruppe mit anderen Gläubigern schwierig gestalten. In einem solchen Fall isolieren wir den sicher ablehnenden Gläubiger in einer extra Gruppe. Bei der klugen Bildung von den restlichen Gläubigergruppen, stellen wir sicher, dass in der Mehrheit der Gruppen die erforderliche Kopf- und Summenmehrheit erreicht wird. Auf diese Weise lässt sich der sicher ablehnende Gläubiger mit seiner „Einzelgruppe“ durch die Mehrzahl der zustimmenden Gruppen überstimmen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die kluge Bildung von Gläubigergruppen im Insolvenzplan.