Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmer

Grundsätzlich ist für Selbstständige das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen.

Hierbei wird aber eine Ausnahme gemacht, wenn Ihre Vermögensverhältnisse als Selbstständiger überschaubar sind. Die Vorteile der Privatinsolvenz sind, dass diese schneller und kostengünstiger ist als die Regelinsolvenz. Als Selbstständiger können Sie in die Privatinsolvenz gehen, wenn:

  • Sie Ihren betrieb nicht weiterführen (ihn beispielsweise in eine Auffanggesellschaft überführen)
  • Sie aus der früheren Selbstständigkeit weniger als 20 Gläubiger haben
  • und keine offenen Schulden aus Gehaltszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer stammen.

Privatinsolvenz und Regelinsolvenz haben einen vergleichbaren Ablauf. Unterschiede sind aber oft im Verhalten des Insolvenzverwalters auszumachen. Im Rahmen der Regelinsolvenz werden die Insolvenzverwalter/Treuhänder oft als sehr hartnäckig empfunden. Ihnen obliegt bei der Regelinsolvenz auch ein Anfechtungsrecht.

Im Privatinsolvenzverfahren hingegen werden die Insolvenzverwalter häufig als angenehmer empfunden.

Wir können Ihnen daher empfehlen, falls möglich das Privatinsolvenzverfahren zu wählen. Wir beraten Sie, wie Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen.