Ihre Unternehmung oder Ihre selbstständige Tätigkeit lassen sich im Falle einer unabwendbaren Insolvenz auf zwei Arten erhalten: Hiernach kann der Insolvenzverwalter den Betrieb freigeben (sog. modifizierte Freigabe). Es wird eine feste monatliche Zahlung festgelegt, zu deren Leistung Sie unabhängig vom Gewinn der Unternehmung verpflichtet werden. Sie sollten diese dem Insolvenzverwalter in Abhängigkeit von Ihrer beruflichen Qualifikation sowie Unterhaltspflichten anbieten. Eine andere Möglichkeit besteht in dem Herauskauf des Unternehmens und Weiterbetrieb durch eine Auffanggesellschaft. Die Handlungsmöglichkeiten sind in beiden Fällen recht komplex. Wir können Sie gerne individuell auf Ihre persönliche Situation bezogen beraten.
Wie bleibe ich Unternehmer oder Selbstständiger trotz Insolvenz?
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