Während Sie zunächst Ihre Unternehmung oder selbstständige Tätigkeit weiter ausüben, sollte eine andere Peron eine Auffanggesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft (v. a. UG, GmbH, Ltd.) gründen. Diese sollte Sie als Arbeitnehmer einstellen und nach und nach neue Aufträge übernehmen.

Sobald die Auffanggesellschaft überlebensfähig ist, stellen Sie Ihre alte Unternehmung ein. Hiernach wird Ihr Insolvenzantrag gestellt. Dies kann in Form eines Regelinsolvenzantrags oder wenn möglich als Antrag auf Privatinsolvenz geschehen.

Der Ablauf der Gründung der Auffangsgesellschaft ist komplex und im Detail sehr anspruchsvoll. Sie sollten sich hierzu unbedingt fachlich beraten lassen.