Privatinsolvenz

Hallo!Ich habe dank meinem Vater über
350000 Euro Schulden!Hat mich gezwungen mit zu bürgen!Leider hat er das Geschäft in Sand gesetzt !Vor 3 Jahren ist er verstorben und wir haben einen Polo von ihm geerbt!Das heißt meine Mutter mein Bruder und ich!Aber ich habe es aus mich angemeldet da meine Mutter keinen Führerschein hat wusste auch nicht das man es auch als Halter ohne Führerschein anmelden kann!Ständig vollen Firmen von mir Geld!Am schlimmsten ist die GEMA!Mein Vater hatte Imbiss und daher kommt das und wir haben noch nicht mal Radio laufen lassen! Von den schulden haben sie durch meine Unachtsamkeit schon 800 Euro vom Konto gepfändet und vollen immer noch 350 Euro und lassen keine Ruhe!Das war durch Mund gespartes Geld für Heizöl!Konnte dann im kalten sitzen!Daher Hebe ich meine ganze Erwerbsminderungsrente gleich ab da ich Angst habe die kommen mir zuvor und bezahle meine Miete usw vom Konto meiner Mutter!Jetzt wurde ich wieder zum Vermögensauskunft eingeladen und habe Angst das sie das Auto weg nehmen!Das Auto hat einen Wert von etwa höchstens 4500 Euro und wie gesagt gehört zum Nachtlass!Können die das Auto weg nehmen wie lösse ich dieses Problem!Ich habe mir überlegt Hilfeschein und Prozesskostenhilfe zu beantragen und Insolvenz beantragen!Hat jemand einen Typ was ich machen kann…können die es weg nehmen wenn es noch andere Erben gibt!Vorallem brauche ich es für uns ich habe Panikattacken bei zu vielen Leuten und meine Mutter kann nur noch kurze Strecken laufen und hat die pflegestzfw 3!also mit Bus und Bahn fahren wäre kaum möglich!Habt ihr einen tip für mich!Danke im Voraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    aufgrund der genannten Schuldenhöhe würde ich Ihnen empfehlen, eine Insolvenz auf jeden Fall zumindest in Betracht zu ziehen. Hierzu können Sie gerne erst einmal unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen und unverbindlichen Termin über unser Kontaktformular. Wir besprechen mit Ihnen auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe.

    Bezüglich des Autos sollte mit dem Erbschein nachgewiesen werden, dass es nur zu einem Drittel Ihnen gehört.
    Unpfändbar wäre das Auto dann, wenn es für berufliche Zwecke notwendig ist oder man aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist. Wenn dies nicht zutrifft, wäre es theoretisch pfändbar, jedenfalls der Miteigentumsanteil von einem Drittel. Dies dürfte aber zu aufwändig sein und sich kaum lohnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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