EU-Marke

Kann ich eine Wortmarke für 2 Klassen anmelden ohne das derzeit klar ist welche Produkte innerhalb der 2 Klassen ich in Zukunft beabsichtige zu verkaufen oder herzustellen?

Bzw. wie Läuft es mit dem erstellen des W/D Verzeichnis ab wenn keine W/D vorhanden sind.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Für einen rechtssicheren Markenschutz muss Ihre Marke im korrekten W/D-Verzeichnis eingetragen werden. Dies dient der späteren Abgrenzung zu ähnlichen Marken anderer Branchen. Dabei werden alle Klassen Ihrer Produkte und Dienstleistungen erfasst, um einen umfassenden Markenschutz zu gewährleisten.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Markenanmeldung. Ihre Fragen können Sie gerne mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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