Mein Sohn hat ein P-Konto, war hartz4 Empfänger. Er hat eine sehr gute Arbeit gefunden und verdient nicht schlecht. Er hat aber nur einen Freibetrag von 1178,00 Euro….hat pfändungen auf dem Konto, nur kleine Beiträge. Wo kann er sich seinen Freibetrag erhöhen lassen und auf wieviel? Er geht auch auf Montage….bitte helfen Sie mir, damit meinem Sohn auch noch was mehr bleibt. Er hat auch eine eigene Wohnung, somit muss er auch Miete bezahlen. Mfg Anita F.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau F.,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Wenn Ihr Sohn nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, gelten für sein Einkommen die Angaben der Pfändungstabelle in der Spalte “0 Unterhaltspflichten”.
    Der pfändbare Betrag hängt von der Höhe des Einkommens ab.

    Sofern keine Unterhaltspflichten bestehen, kann er eine Erhöhung des Freibetrags nur beim Vollstreckungsgericht beantragen, also dem Gericht, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss veranlasst hat.
    Hierzu sollte er alle Belege anführen, beispielsweise auch für Spesen und sonstige Fahrtkosten, die er ggf. erstattet bekommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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