falls der Pfändungsschutzbetrag nicht ausreicht, können Sie dessen Erhöhung beim für Sie zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) beantragen. In dem Antrag haben Sie dem Gericht alle Umstände darzulegen, die für eine Erhöhung des Pfändungsschutzbetrags sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Herr A.,
falls der Pfändungsschutzbetrag nicht ausreicht, können Sie dessen Erhöhung beim für Sie zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) beantragen. In dem Antrag haben Sie dem Gericht alle Umstände darzulegen, die für eine Erhöhung des Pfändungsschutzbetrags sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht